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IONOS erhält Zuschlag für souveräne Schul-Cloud in sechs Bundesländern

IONOS erhält Zuschlag für souveräne Schul-Cloud in sechs Bundesländern

Der deutsche Hosting- und Cloud-Anbieter IONOS hat den Zuschlag für einen vierjährigen Rahmenvertrag zur Bereitstellung einer kollaborativen Schul-Cloud in sechs Bundesländern erhalten. Das Vergabeverfahren wurde von der öffentlichen IT-Genossenschaft govdigital eG im Rahmen der Initiative „Pädagogische Cloud Infrastruktur“ (PCI) durchgeführt. Der Rahmenvertrag ist für 48 Monate geschlossen und sieht ein maximales Auftragsvolumen von bis zu 67,5 Millionen Euro vor.

KoDaS: IONOS Nextcloud Workspace als Basis

Die technische Grundlage des Vorhabens mit der Bezeichnung KoDaS (Kollaborations- und Dateiablagesystem) bildet der IONOS Nextcloud Workspace. Die Plattform baut auf der Open-Source-Lösung Nextcloud auf und bündelt Dateispeicher, gemeinsame Bearbeitung von Dokumenten, Kalender- und E-Mail-Dienste sowie Chat- und Videokonferenzfunktionen für Schulen und Bildungsbehörden.

Als Generalunternehmer verantwortet IONOS den Betrieb, das Patch-Management sowie die Bereitstellung der Rechen- und Speicherkapazitäten. Die Administration und Wartung der zugrunde liegenden Serverinfrastruktur verbleibt vollständig beim Anbieter.

Beteiligte Bundesländer und flexibles Abrufmodell

Dem Rahmenvertrag gehören sechs Bundesländer an:

– Berlin – Bremen – Hamburg – Hessen – Nordrhein-Westfalen – Rheinland-Pfalz

Das Vorhaben wird mit Mitteln aus dem DigitalPakt Schule gefördert. Weitere Bundesländer können der Vereinbarung nachträglich beitreten.

Für Schulträger besteht keine feste Mindestabnahmeverpflichtung. Kommunen und Schulen können die Plattform bedarfsgerecht abrufen. Die Abrechnung erfolgt nach gestaffelten Preisstufen anhand der tatsächlich aktiven Nutzerkonten, aufgeteilt in Bereiche von bis zu 50.000 bis zu mehr als 500.000 Anwendern. Durch den Rahmenvertrag der govdigital eG entfällt für die beteiligten Kommunen die Pflicht zu eigenständigen, aufwendigen Vergabeverfahren.

Datenschutz und Unabhängigkeit vom US CLOUD Act

Die Speicherung und Verarbeitung sämtlicher Schul- und Schülerdaten erfolgt ausschließlich in deutschen Rechenzentren von IONOS. Damit unterliegt das System vollständig den Vorgaben der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Die Vergabe knüpft an jahrelange Debatten über den Einsatz von US-amerikanischen Cloud-Lösungen im Bildungsbereich an. Landesdatenschutzbeauftragte in mehreren Bundesländern hatten den Einsatz von Microsoft 365 oder Google Workspace an Schulen wegen der Übermittlung von Telemetriedaten und dem Zugriffspotenzial von US-Behörden über den US CLOUD Act beanstandet. Der Einsatz einer europäischen Open-Source-Plattform auf deutscher Infrastruktur soll den Schulträgern rechtliche Klarheit bei der digitalen Unterrichts- und Verwaltungsarbeit verschaffen.